Preise

Betreuungskosten:

Das "neue" Kinderbildungsgesetz (Kibiz) ist am 01.08.2014 in Kraft getreten und der Gesetzgeber verweist darauf, dass die Kindertagespflege öffentlich gefördert wird, weitere Kosten an die Tagespflegeperson allerdings in NRW auszuschließen sind (abgesehen von evtl. anfallenden Verpflegungskosten).

D.h. für Sie als Eltern, bitte rechtzeitig vor Vertragsbeginn, einen Antrag beim Jugenamt zu stellen, um Zahlungverzögerungen zu vermeiden. Das zuständige Jugendamt errechnet anhand Ihres Einkommens, den zu zahlenden Beitrag.

 

 

Kosten für Mahlzeiten:

 

 

Die Kosten entfallen, aufgrund "neuer" Hygienerichtlinien und da die Zubereitung des Essens mit teilweise bis zu 5 Kindern zu viel Zeit raubt, um sich vormittags eingehend mit den Kindern zu beschäftigen, möchte ich alle Eltern bitten, die Mahlzeiten für die Kinder selbst mitzubringen.